Vermessungsleistungen für Bauprojekte, Katasteraufnahmen und Bestandserfassung. Von klassischer Ingenieurvermessung bis 3D-Laserscanning – öffentliche Infrastrukturprojekte und Bauvorhaben schaffen kontinuierliche Nachfrage.
Das Projekt Elektrifizierung Oberland hat die erstmalige Elektrifizierung der Strecken 5505, 5620 und 5621 südlich von Holzkirchen (Oberbayern) zum Ziel. Im Zuge der Elektrifizierung sind einige weitere Maßnahmen wie u.a. der Neubau von zwei Kreuzungsbahnhöfen und die Anpassung von über 60 Bahnübergängen geplant. Gegenstand dieser Vergabe ist die vollumfängliche Vermessung der Strecken und Erstellung eines Bestandsmodelles (BIM) auf Basis dieser Vermessung. Ein DGM aus Drohnenbefliegung liegt bereits vor. Im Zuge der Vermessung sind auch Anpassungen am Festpunktfeld notwendig.
Erbringung der Leistungen der Fremdüberwachung Bauvermessung, Prüfung Mengenermittlung und Bestandsdokumentation im Gewässerausbau, -umbau, Kanalsanierung erforderlich für das Bauvorhaben GM Klinke Buckauer Straße MD - Istandhaltung/ Öffnung/ Verlegung mit den Leistungen: Fremdüberwachung Vermessung, Prüfung Mengenermittlung und Bestandsdokumentation: Erstellung der Absteckunterlagen, Absteckung einschl. Festpunktfeld und Übergabe der Absteckunterlagen an die bauausführende Firma, Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung (Bauzustände) in Querprofilen (kurzfristiger Einsatz, innerhalb von 24 h nach Abruf, des Messtrupps erforderlich, um Baustillstand zu vermeiden!), Prüfung Mengenermittlung der bauausführenden Firma, Übergabe der digitalen Daten der Bestandsvermssung, -dokumentation und Bauwerksbuch an AG und die Stadt Magdeburg. Die örtliche Präsenz des Auftragnehmers ist während der Bauzeit entsprechend des Baufortschritts auch in kurzen Intervallen sicherzustellen (Überwachung der verschiedenen Bauzustände). Die Verfügbarkeit des Messtrupps bei Abruf durch den AG, die Bauoberleitung oder die örtliche Bauüberwachung ist innerhalb von 24 Stunden sicherzustellen.Die Übergabe der Ergebnisse der Messung in digitaler Form muss innerhalb von 24 Stunden nach der Messung an den AG oder einen seiner bevollmächtigten (örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung) erfolgen. Für die gesamte Bauzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
U9 Entlastungsspanne Nord, Bestandsvermessung U-Bahn Theresienstraße München
Planungsbegleitende Vermessung
Planungsbegleitende Vermessung
7 Vermessungsfahrzeuge inkl. Innenausbau
Vergabestelle: Staatliches Bauamt Ansbach Maßnahme: WUG1 Ausbau Dornhausen-Gundelsheim Leistung: Objektplanung Verkehrsanlagen mit planungsbegleitender Vermessung Allgemeines: WUG 1 Ausbau Dornhausen – Gundelsheim WUG1_180_0,500 bis ca. 180_3,130 WUG 1 Dornhausen – Alesheim Der Planungsumgriff der Baumaßnahme umfasst den bestandsorientierten Ausbau der Kreisstraße WUG 1 zwischen Dornhausen und Gundelsheim. Der Ausbaubereich beginnt kurz nach dem Ortsausgang von Dornhausen und endet am Ortseingang von Gundelsheim. Die neue Kreisstraße wird in die zukünftige Ortsumfahrung von Dornhausen übergehen. Es ist ein straßenbegleitender Geh- und Radweg (b = 2,5 m), in Teilen auch Rad- und Wirtschaftsweg (b = 3,5 m), geplant. Im Bereich der Einmündung nach Wachstein befindet sich eine Bushaltestelle. Bei der Kreisstraße WUG 1 handelt es sich um eine Straße mit regionaler Bedeutung. Die Straße liegt im Gemeindebereich von Theilenhofen (Landkreis Weißenburg–Gunzenhausen). Planerische Aufgabenstellung: Baudurchführung Straßenbau: 2028 Voraussichtliche Bauzeit: 6 Monate Voraussichtliche Kosten Straßenbau: ca. 4.550.000,-€ brutto Es ist eine sinnvolle Anbindung der Kreisstraße WUG 1 in die zukünftig geplante Ortsumfahrung der WUG 1 von Dornhausen zu planen. Die Neutrassierung des gesamten Streckenabschnittes ist nach RAL 2012 bestandsorientiert zu planen. Die dazugehörende Entwässerung ist an die Planung anzupassen. Ein entsprechendes Wasserrechtsverfahren ist mit dem WWA abzustimmen und durchzuführen. Ein straßenbegleitender Geh- und Radweg, bzw. in Teilbereichen ein Rad- und Wirtschaftsweg ist zu planen. Der Geh- und Radweg ist an die vorhandenen Radwege bzw. die Ortschaften sinnvoll anzubinden. Am Ortseingang von Gundelsheim ist eine Querungsinsel vorzusehen. Breite neue Fahrbahn: 6,50 m Breite Geh- und Radweg: 2,50 m Breite Rad- und Wirtschaftsweg: 3,50 m Im Einmündungsbereich nach Wachstein ist für die Kreisstraße eine Linksabbiegespur vorzusehen. Ein Flurneuordnung- und Dorferneuerungsverfahren ist derzeit durch das ALE bzw. die TG in Dornhausen in Planung. Diese Planung beinhaltet im Zeitraum von 2029 / 2023 für die WUG 1 eine Ortsumfahrung, westlich von Dornhausen. Der Übergangsbereich (Bauanfang) in die zukünftige Ortsumfahrung WUG1, kurz vor dem Ortseingang von Dornhausen, ist bei der Planung entsprechend abzustimmen und zu berücksichtigen. Für die Planung und den Entwurf der Verkehrsanlagen sind Vermessungsleistungen durchzuführen. Profilhafte Aufnahme im Längsabstand 10 m und Querabstand von ca. 10 - 25 m rechts und links der Fahrbahn. Hierbei ist die neue Trassierung zu berücksichtigen. Bei der Vermessung sind die Punktspezifikationen des AG anzuwenden. Die Anschlussbereiche an den Bestand sind mit 250 m Länge über den Baubereich aufzunehmen und bei der Planung zu berücksichtigen. Erfassung sämtlicher Einzelpunkte (z.B. Schächte, Schieber, Einläufe, Hydranten, etc.) Tachymetrische Aufnahme Digitale Flurkarte mit Luftbild stellt der AG zur Verfügung hohe Genauigkeit erforderlich Datenaustausch mit OKSTRA-Austauschformat geringe Behinderung durch Bebauung und Bewuchs geringe Behinderung durch Verkehrsaufkommen auf der Kreisstraße Für die vorliegende Maßnahme sind die Unterlagen für den Zuwendungsantrag bis spätestens Anfang Juli 2027 nach RZ-Stra vorzulegen und einzureichen. Alle dafür notwendigen Abstimmungen, Untersuchungen, Vermessungen und Planungen sind durchzuführen. Im Zuge des Zuwendungsantrages ist ein Erläuterungsbericht zu erstellen. Der Antrag ist für die Genehmigung zusammenzustellen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) betreibt die für das Bundesland Nordrhein-Westfalen erforderlichen Grundwassermessstellennetze zur Umsetzung der staatlichen Pflichten gemäß EG-WRRL (§ 9 GrwV) und Nitrat-RL (§ 13a DüV i.V.m AVV GeA 2022, Anlage 1). Dazu ist in einer parallel laufenden Rahmenvereinbarung (Fachlos 1) die Standortprüfung, Vorplanung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Neubau von Grundwassermessstellen, die fachkundige Durchführung der Bauaufsicht sowie die Durchführung von Messstellenprüfungen (Erstellen von Messstellenpässen) ausgeschrieben worden. Parallel dazu ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) einschließlich der dazu gehörenden Interpolationsverfahren bei bergsenkungsbeeinflussten Messstellen erforderlich. Dies ist Gegenstand des hiermit (Fachlos 2) ausgeschriebenen geplanten Vorhabens. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen für das gesamte Landesgebiet, d.h. die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Zuge eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV mit einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmen beabsichtigt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Planungsbegleitende Vermessung
Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Waldhof Bahnhof, Mannheim, wird die Planung in Stufen (Stufe 1 Lph. 1-4, Stufe 2 (Optional) Lph. 5-7) sowie die Vermessung der Verkehrs-anlagen ausgeschrieben.
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Kostenlos startenÖffentliche Auftraggeber schreiben Vermessungen bei Bauvorhaben, Grundstücksteilungen, Bestandsaufnahmen und Infrastrukturprojekten aus.
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Die Anforderungen variieren je nach Auftrag. Typischerweise werden Fachkenntnisse, Referenzprojekte ähnlicher Größe, entsprechende Zertifizierungen, Versicherungsnachweise und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft. Details finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
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