Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Vermessungsarbeiten. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
596 Ausschreibungen (Seite 1 von 120)
Die zum Großteil denkmalgeschützte Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne (GBK) ist eine von zwei Kasernen, die die Führungsakademie (FüAk) beheimaten. Die bestehende Lehrsaalinfrastruktur der GBK erfüllt jedoch in Qualität und Quantität ihre Aufgabe nicht mehr. Vor diesem Hintergrund soll ein neues Lehrsaalgebäude an der GBK realisiert werden. Ziel des neuen Lehrsaalgebäudes ist es neben der Lehre, Begegnung zu ermöglichen, Offenheit auszustrahlen und zum zentralen Punkt der Liegenschaft zu werden. Mit dem neuen Gebäude soll eine Nutzfläche von ca. 5.200 m² realisiert werden. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und hohe Energieeffizienz der Gebäude werden erwartet. Es ist der Standard EGB 40 und für ausgewählte Räume der BNB Silberstandard zu erreichen. Der Nutzer ist in Abstimmung mit dem Bauherrn in die Planung einzubeziehen, um die nutzerspezifischen Anforderungen optimal umsetzen zu können. Für die Umsetzung der Baumaßnahme ist ein Baukostenbudget (KG 200-600) von ca. 43,6 Mio. Euro netto vorgesehen. Die anteiligen Baukosten für das Bauwerk und Baukonstruktion (KG 300) betragen ca. 25,6 Mio. EUR netto und für die technische Gebäudeausrüstung (KG 400) ca. 14,0 Mio. EUR netto. Die Planung ist dem vorgegebenen Kostenrahmen anzupassen. Die Vergabe an einen Totalunternehmer ab Leistungsphase 5 ist geplant. Das Planungs- und baubegleitende Controlling ist als Besondere Leistung Teil dieser Ausschreibung. Das Projekt wird über die Planungsmethode BIM abgewickelt. Es kommen die Anwendungsfälle des Level 1 im Masterplan BIM für Bundesbauten sowie der Informationsbedarf für den Betrieb (ldB) zur Anwendung. Hierbei handelt es sich konkret um die Anwendungsfälle 030, 040, 050, 060, 080, 100, 180, 190 sowie ldB 200, ldB 210, ldB 220 und ldB 230 zur Anwendung. In Abstimmung mit der Bundeswehr ist Kunst am Bau einzuplanen. Kunst am Bau ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Es stellt jedoch ein Teilprojekt im neuen Lehrsaalgebäude dar und ist daher in die Bauablauforganisation und den terminlichen Planungsablauf einzuplanen. Eine Aussage zur Einbindung und Verortung ist zu treffen. Eine Fertigstellung der Baumaßnahme ist für 2029 geplant. Das Projekt ist OFFEN - Amts- und Dienstgeheimnis eingestuft. Es darf kein Personal aus den Staaten der Staatenliste in Planung und Ausführung herangezogen werden. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: - Leistungsphase 2 bis 4 Objektplanung in Anlehnung an §§ 33 HOAI - Besondere Leistung als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (siehe Anlagen 5 und 7). Neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers werden ggf. Vertreter des Oberbaudirektors und des Denkmalschutzes in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.
Fortsetzung aus Ziffer 2.1 Der AN stellt eine zeitgemäße CAFM-Software für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden und technischen Anlagen, die den webbasierten Zugriff durch die AG ermöglicht (6-8 Lizenzen). -- Sonstige Leistungen: -Start-Up-Vertragsauslaufphase -Instandhaltungsmanagement -Stellung erforderlichen Personals -- Die Start-Up-Phase Stufe 1 beginnt mit Zuschlag, spätestens am 01.08.2026, Stufe 2 am 01.09.2026. Der Regelbetrieb beginnt am 01.10.2026. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. Für die Übernahme der Liegenschaft stellt der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team), dem der vorgesehene Objektleiter und ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter angehören. In Stufe 1 erfolgt u.a. die Personalvorstellung mit Vorlage der Qualifikationsnachweise, die Beantragung ggf. weiterer Sicherheitsüberprüfungen, die Anpassung des CAFM-Systems, Klärungen zu Abläufen und Prozessen. In Stufe 2 erfolgen u.a. die Übernahme der technischen Anlagen/Systeme durch den AN, der Aufbau einer CAFM-Lagerverwaltung, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. -- In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen sowie Räumen/Lagermöglichkeiten an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen. -- Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses liegenschaftsgebunden an. -- Die Anwesenheit des Objektleiters beträgt 40 Std./Woche. Von Montag bis Freitag ist die Präsenzzeit von 08:30 Uhr-15:30 Uhr zu gewährleisten. Mit der stellvertretenden Objektleitung ist die Besetzung in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr sicherzustellen. -- Die vertragsgegenständlichen Leistungen der Haustechniker sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 07:00 bis 17:00 Uhr zu erbringen. Zum Nachweis ist vom AN (möglichst) ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen. Die ständige Erreichbarkeit des Objektleiters und der Haustechniker vor Ort ist innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit zu gewährleisten. -- Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen. -- Der AN verpflichtet sich, über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus zusätzliche Leistungen/Auftragsleistungen für Bau- und Dienstleistungen zu übernehmen. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag erheben: 5 % größer/gleich 10.000 €, 7,5% größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamtbetrag/Auftrag). --- Dem AN stehen Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) für die Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Für IT- und Netzwerkanbindung muss der AN einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter auf seine Kosten abschließen. -- Die AG stellt Wärme, Wasser, Elektroenergie kostenlos zur Verfügung, für die Erreichbarkeit der Medienanschlüsse trägt der AN Sorge. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen/vorzuhalten, sie entsprechen Sicherheitsbestimmungen, wie z.B. Unfallverhütungsvorschriften. -- Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Materialien und Betriebsmittel usw., die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. -- Der AN hat für die Entsorgung der Abfälle eigene Entsorgungseinrichtungen (Container, Tonnen etc.) bereitzustellen. -- Der AN gewährleistet die Verschwiegenheit seines Personals (s. Anlage C-06).
An der Hochschule Rhein-Waal am Standort Kleve traten vermehrt Undichtigkeiten im Abwassersystem auf. Zur Schadensfeststellung wurden in einigen Bereichen Kamerabefahrungen durchgeführt und mehrere Schadstellen vorgefunden. Hier haben wir folgende Maßnahmen abgeleitet: In den Gebäuden. 04, 05 und 06 müssen die WC-Anlagen erneuert werden, sowie die Abwasserstränge der Laborspülen ausgetauscht werden. In den Bereichen sind die Wände und Decken abzubrechen, um Montagefreiheit herzustellen. Nach der erfolgten Montage sind die WC-Anlagen wieder herzustellen. Des Weiteren sind auch die Wände und Fußböden wieder herzurichten, welche in Folge des Wasserschadens beschädigt wurden. Hierbei ist zu untersuchen, dass die Vorwände zerstörungsfrei demontierbar sind, um zukünftig Leckagen und Schadstellen zerstörungsfrei repariert werdn können. Hier sind im Rahmen der LP02 mehrere Varianten vorzustellen. In den Gebäuden 01, 02, 08, 09, 11, 16 und 18 ist eine Sanierung mit einem Inlinersystem zu planen. Genaueres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Staatliches Bauamt Passau beabsichtigt für die Maßnahme B 85, Ersatzneubau Riedbachbrücke bei Viechtach die Vergabe von folgenden Leistungen: -Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ LPh 4, 6, 8 und Fachplanung „Tragwerksplanung“ LPh 6 für den Ersatzneubau der Riedbachbrücke Viechtach. -Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ LPh 3, 6 und Fachplanung „Tragwerksplanung“ LPh 3, 6 für die nachträglich ergänzte Lärmschutzwand außerhalb des Brückenbauwerks -Objektplanung „Verkehrsanlagen“ LPh 5, 6 für die seitliche Behelfstrasse der B 85 (Anschlüsse an Ersatzneubau in Seitenlage) -Rückbauplanung des Bestandsbauwerks als besondere Leistung Weitere Informationen können der Anlage " VII-14-3-Stb_Projektbeschreibung_Riedbachbrücke_VGV" entnommen werden.
Das Angebot hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsschreiben zu erfolgen. Das Angebotsschreiben ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter ' https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/ ', abzugeben. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 25-59432 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).
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