Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Sachsen-Anhalt. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern im Bundesland Sachsen-Anhalt.
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Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung der Paketsendungen der in der Anlage 2 (Abholstellenübersicht) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 3 Nr. 14, 15 lit. b) PostG. Die zu erbringenden Paketdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von: a) nationalen Paketen bis maximal 31,5 kg, sowie Sperrgut b) internationalen Paketen (innerhalb und außerhalb der EU) bis maximal 30 kg, sowie Sperrgut Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Pakete Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen. Das Los 1 betrifft sämtliche Paketsendungen der Gerichte und Justizbehörden Sachsen-Anhalts in den Leitregionen 29 und 39.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Timolol und Latanoprost (ATC-Code: S01ED61 - außer Normpackungsgrößen N1-N3) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.03.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 29.02.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Das denkmalgeschützte Vorwerk, unterhalb des Schlosses Allstedt gelegen, befindet sich aktuell in privater Hand. Die Gebäude, ehemals Stallungen, sind größtenteils verfallen, teilweise ohne Dach. Um die Bausubstanz zu erhalten und dem Verfall entgegenzuwirken, sind dringend Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Die angrenzende kommunale Fläche vor dem Vorwerk wird als unbefestigter Parkplatz genutzt und soll technisch und gestalterisch aufgewertet werden. Derzeit laufen Verhandlungen zum Erwerb des Ensembles durch die Stadt, um die weitere Entwicklung des Kultur- und Vereinszentrums zu ermöglichen. Das Gebäude 2 soll denkmalgerecht instandgesetzt und umgenutzt werden. In diesem Gebäude werden durch umfassende Sanierungs- und Umbaumaßnahmen die Voraussetzungen für einen barrierefrei zugänglichen Veranstaltungsbereich mit hoher Nutzungsflexibilität geschaffen. Dieser soll künftig als zentraler Ort für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen mit größerem Publikumsandrang dienen. Es ist die Objektplanung für Gebäude und Innenräume sowie für die Freianlagen zu erarbeiten und ggf. umzusetzen (stufenweise Beauftragung gemäß Architektenvertrag). Das Projektgrundstück liegt an der Schloßstraße (postalisch Hausnummer 9D) in 06542 Allstedt, Landkreis Mansfeld-Südharz im Bundesland Sachsen-Anhalt. Es handelt sich um das Flurstück 146/20, Flur 23 der Gemarkung Allstedt (7.457 m2). Näheres ergibt sich aus dem bereitgestellten Architektenvertrag (Teil B der Vergabeunterlagen).
Hosting und Betrieb HAL-Plan
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Technischen Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI nach § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 2-8 (stufenweise Beauftragung), Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Baumaßnahme, die durch Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Landes Sachsen-Anhalt gefördert wird. Die Förderung erfolgt auf Basis der "Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren", den dort genannten Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung sowie unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau). Die Baumaßnahme erfolgt bei laufendem Ausbildungsbetrieb. Der Bau Bildung Sachsen-Anhalt e.V. ist Bildungsdienstleister der Bauwirtschaft im Bundesland Sachsen-Anhalt. Im Überbetrieblichen Ausbildungszentrum (ÜAZ) Magdeburg werden Lehrgänge der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Bauhandwerk und Bauindustrie angeboten. Am Standort wird ein eigenes Internat betrieben, dass Ende der 1990er Jahre neu gebaut wurde. In diesem Internat übernachten ausschließlich Auszubildende. Das bestehende Internat hat eine Gesamtkapazität von 66 Übernachtungsmöglichkeiten, 33 Zimmern mit jeweils 2 Betten. Aufgrund steigender Ausbildungszahlen soll die Gesamtkapazität auf 128 Betten erhöht werden, davon 63 Doppelzimmer und 2 barrierefreie Zimmer. Um die Übernachtungskapazitäten zu erweitern, soll an das bestehende Internat ein Anbau als Erweiterungsneubau als L-Winkel zum Bestandsinternat errichtet werden. Im Jahr 2022 wurde hierzu eine Machbarkeitsstudie, eine Variantenuntersuchung und ein Modernisierungskonzept des Bestandsinternats in Auftrag gegeben. Ein durch die Fördermittelgeber bestätigter Maßnahmenkatalog und Raumprogramm sind in der weiteren Planung zu beachten. Die geschätzten Baukosten KG 300-400 für Neubau und Modernisierung liegen bei voraussichtlich ca. 5.309.300 EUR/brutto, wovon für die KG 410-430 nach DIN 276 ca. 820.000 EUR/brutto geplant sind. Der Studie liegt eine Nutzfläche BGF von 1.540 m² zu Grunde. Der Erweiterungsneubau soll als erster Bauabschnitt realisiert werden. Eine Abgrenzung zum Bestandsgebäude muss in dieser Zeit gewährleistet werden. Als zweiter Bauabschnitt werden die Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt. Die Erbringung der Leistungen Leistungsphase 2 erfolgt nach Beauftragung voraussichtlich vom 28.05.2026 bis 15.07.2026 und die Leistungen der Leistungsphase 3 vom 16.07.2026 bis 08.12.2026. Das Projektdauer ist ca. 36 Monate. Dem Dienstleister werden Planungsbüros für die Objektplanung, Tragwerksplanung, Freianlagen und Brandschutz durch den Auftraggeber beigestellt.
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