Regionalverband Saarbrücken

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Regionalverband Saarbrücken, Saarland. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.

Landkreis
Saarland
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Aktuelle Ausschreibungen

132 Ausschreibungen (Seite 1 von 27)

Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Beruflichen Schulen

Aktiv
Frist: 26.06.2026
Veröffentlicht: 08.07.2025
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Ve...

Die Lernangebote beziehen sich auf die Förderung von Basiskompetenzen und die Unterstützung in der fachlichen Kompetenzentwicklung in den Schulformen der Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule, Fachoberschule und der beruflichen Oberstufengymnasien. Darüber hinaus ist auch eine Förderung in den Bereichen BNE/Globales Lernen, Sprachbildung, Teambildung und Demokratiebildung möglich. Die Leistungserbringung findet während des Schuljahres 2025/2026 statt. Als Förderangebote können sowohl integrative als auch unterrichtsergänzende Fördermaßnahmen, Zusatzangebote und Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Die Fördermaßnahmen und die Angebotsschwerpunkte werden vom Rahmenvertragspartner in Abstimmung mit der Schule und ggf. den Subpartnern beim Ministerium für Bildung und Kultur beantragt. Eine enge Abstimmung der Schule mit dem Rahmenvertragspartner/Subpartner erfolgt auch in Fragen der Organisation und Durchführung. Das eingesetzte Personal für die Fördermaßnahmen und die Lehrkräfte der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler stimmen sich zu den konkreten Inhalten, dem erforderlichen Lehr- und Lernmaterial und den Methoden ab. Bei der Auswahl der Maßnahmen ist auf eine Abgrenzung zum Aufgabengebiet der Schulsozialarbeit im Rahmen des Programms "Soziale Arbeit in den öffentlichen Berufsbildungszentren im Saarland" zu achten. Förderangebote können in Abhängigkeit der individuellen Konzeption integrativ, während der Schulzeit oder additiv, etwa im Nachmittagsbereich, stattfinden. Die Förderangebote finden als schulische Veranstaltung in der Verantwortung der jeweiligen Schule statt. Das integrative und additive Förderangebot wird vom Ministerium für Bildung und Kultur finanziert. Die Schulen entscheiden über die Räumlichkeiten, in denen das Angebot stattfindet. Der Rahmenvertragspartner stellt das für die Durchführung des Förderangebots erforderliche geeignete und qualifizierte Personal (beispielsweise auch pädagogische Fachkräfte, (Lehramt-)studierende, Lernpaten und Honorarkräfte) entweder selbst oder durch Kooperation mit anderen Partnern ("Subpartnern"). Subpartner können zum Beispiel Vereine, Verbände, Solo-künstlerinnen und Solokünstler sowie Anbieter kreativer Praxis sein. Bedient sich der Rahmenvertragspartner Subpartnern, so bleibt dennoch er Ansprechpartner und Vertragspartner des Ministeriums für Bildung und Kultur und ist diesem gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungsausführung verantwortlich. Ihm obliegt auch die notwendige interne Koordination zu seinem Subpartner oder seinen Subpartnern. Ebenso obliegt es Rahmenvertragspartner und Subpartner, eigenständig im Innenverhältnis geltende Regelungen ihrer Zusammenarbeit vorzunehmen, was die Regelungen zur Vergütung einschließt. Jedoch darf die grundlegende Vergütungssystematik dieses Vertrages nicht beeinträchtigt werden, insbesondere hinsichtlich des festgesetzten Betrages für eine Unterrichtseinheit. Der Rahmenvertragspartner darf nur auf solche Subpartner zurückgreifen, die die qualitativen Teilnahmebedingungen gemäß Nr. 4.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfüllen. Lokale Untergliederungen des Rahmenvertragspartners sind dabei grundsätzlich als Subpartner zugelassen. Die Vergütung je tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit beträgt: - bei Durchführung durch eine Dozentin oder einen Dozenten mit einschlägiger akademischer Qualifikation: 38,00 Euro - bei Durchführung durch eine Dozentin oder einen Dozenten ohne einschlägige akademische Qualifikation: 28,00 Euro Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. In der Vergütung je tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit enthalten ist das Honorar für die eingesetzte Dozentin oder den eingesetzten Dozenten sowie sämtlicher Aufwand des Rahmenvertragspartners, samt Belegführung und Abrechnung gegenüber dem Ministerium für Bildung und Kultur. Jede darüberhinausgehende Vergütung ist ausgeschlossen. Der Rahmenvertragspartner ist zur Weiterleitung der vom Ministerium für Bildung und Kultur erhaltenen Zahlungen entsprechend der internen Regelung mit seinem Subpartner verpflichtet. Der Rahmenvertragspartner verpflichtet sich zur Weiterleitung der an ihn durch das Ministerium für Bildung und Kultur ausgezahlten Honorare an die eingesetzten Dozentinnen und Dozenten, beziehungsweise an ggf. eingesetzte Subpartner. Der Rahmenvertragspartner beziehungsweise der Subpartner ist für die arbeits- und sozialrechtliche Ausgestaltung und Abwicklung der Arbeitsverhältnisse des eingesetzten Personals allein verantwortlich. Der Rahmenvertragspartner ist verpflichtet, vor dem erstmaligen Einsatz der Person entsprechend den Regelungen des Erlasses betreffend die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses im schulischen Bereich vom 26. Juni 2014 (Amtsblatt II, S. 571) sich das erweiterte Führungszeugnis vorlegen zu lassen und zu prüfen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Personen, deren Führungszeugnis der Beschäftigung entgegenstehende Eintragungen aufweist, dürfen nicht eingesetzt werden (s. Nr. V des o. g. Erlasses). Dem Ministerium für Bildung und Kultur sowie der jeweiligen Schulleitung ist auf Anforderung Einsicht in die Führungszeugnisse eingesetzter Personen zu gewähren. Nach Abschluss des Suchverfahrens informiert das Ministerium für Bildung und Kultur die Schulen über die zur Verfügung stehenden Rahmenvertragspartner und deren Angebote, und bittet diese auf die Rahmenvertragspartner zuzugehen. Auch potenziell interessierte Honorarkräfte können über zur Verfügung stehende Rahmenvertragspartner informiert werden. Der Rahmenvertragspartner informiert ggf. vorgesehene Subpartner, beispielsweise seine Untergliederungen, und bittet diese ebenfalls den Kontakt zu den Schulen im Einzugsbereich zu suchen. Das Recht zur Auswahl eines rahmenvertraglichen Förderangebots obliegt der einzelnen Schule.

OPEN-HOUSE - Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags der stofflichen (landwirtschaftlichen) Verwertung von Nassklärschlamm im Open- House-Verfahren

Aktiv
Frist: 31.12.2026
Veröffentlicht: 30.09.2025
Entsorgungsverband Saar

Der Umfang der Dienstleistung umfasst: - die Organisation und Durchführung der erforderlichen Bodenuntersuchungen, - die Durchführung des Melde- und Genehmigungsverfahrens mit Zugang zu den entsprechenden Systemen der Genehmigungsstellen für die landwirtschaftliche Klärschlammaufbringung (z. B. für das Saarland: POLARIS), - den Transport von der Kläranlage zu den zu beschlammenden landwirtschaftlichen Flächen sowie - die Aufbringung und ggf. Einarbeitung. Die zu verwertende Nassschlammgesamtmenge wird von insgesamt 26 Kläranlagen abgegeben. Der Abschluss der Rahmenverträge über die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" (weitere Informationen unter Abschnitt „2.1.4 Allgemeine Informationen“ und in der „Leistungsbeschreibung“. Die Leistungsbeschreibung, sowie alle anderen Unterlagen sind unter dem genannten Link im Abschnitt „5.1.11 Auftragsunterlagen“ abrufbar. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen werden.

GS Güdingen - Bodenbelagsarbeiten

Abgelaufen
Frist: 25.02.2026
Veröffentlicht: 25.01.2026
Vergabekammern des Saarlandes

Im Zuge der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen der Grundschule in Güdingen werden ca. 1000 m² Kautschukboden verlegt, davon ca. 310 m² auf bauseitigem, neuen Trockenestrich, ca. 610 m² auf bauseitigem neuen Heiz-Zementestrich und ca. 80 m² auf bestehendem Bodenaufbau mit OSB-Platten, inkl. ca. 670 m Kautschuk-Stellsockel. Außerdem Verlegung von Kautschukboden auf einer halbgewendelten Bestandstreppe aus Holz, inkl. Aufdopplung der Setzstufen mit Holzwerkstoffplatten und Konstruktion einer Podeststufe mit Holzwerkstoffplatten.

GS Güdingen - Fliesen- und Plattenarbeiten

Abgelaufen
Frist: 25.02.2026
Veröffentlicht: 25.01.2026
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Ve...

Im Zuge der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule in Güdingen sind Fliesenarbeiten in folgendem Umfang auszuführen: Es sind ca. 500 m² Bodenfliesen einschließlich Treppenbelägen sowie ca. 130 m² Wandfliesen zu verlegen. Die Ausschreibung umfasst zudem die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen, die Lieferung und den Einbau von ca. 10 m² Sauberlaufmatten sowie die Ausführung eines staubbindenden Anstrichs auf ca. 15 m².

GS Ost Saarbrücken - Sanierung im Bestand - Innentüren

Abgelaufen
Frist: 26.02.2026
Veröffentlicht: 25.01.2026
Vergabekammern des Saarlandes

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Sanierung des Bestandsgebäudes, in mehrere Bauabschnitten. Die Arbeiten umfassen - ca. 37 bauseits gelagerte Türen wieder einbauen. - 24 Stück Holz-Innentüren, davon 5 Stück mit Brandschutzanforderungen liefern und montieren - 1 Stück Holz-Außentür liefern und montieren

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Häufige Fragen zu Ausschreibungen in Regionalverband Saarbrücken

In Regionalverband Saarbrücken finden Sie Ausschreibungen von Kommunen, Landkreisen, öffentlichen Einrichtungen und Behörden. Typische Vergaben umfassen Bauleistungen, IT-Dienstleistungen, Lieferaufträge und Beratungsleistungen. Aktuell sind 132 Ausschreibungen aus Regionalverband Saarbrücken verfügbar.