Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Düsseldorf, Kreisfreie Stadt, Nordrhein-Westfalen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
134 Ausschreibungen (Seite 1 von 27)
Die Flughafen Düsseldorf GmbH verwendet das CAD-System Open Building Speedikon aus dem Haus Bentley System auf Microstation2024 Connect Edition und AutoCAD 2021 aus dem Haus Autodesk. Die Bestandsdaten der Bauwerksarchitektur werden bauteilorientiert in 3D-Modellen georeferenziert abgebildet und eingearbeitet. Diese Bauwerksmodelle bilden die Grundlage für den Einsatz der BIM Methodik. Diese Bauwerksmodelle stellen zum einen die grafischen Informationen dar. Aber auch weiterführende alphanummerische Informationen werden den digitalen Bauteilen zugeordnet. Das Ergebnis repräsentiert das Asset-Information-Modell (AIM). Diese 3D Bauwerksmodelle, aber auch deren 2D Abbildungen (DWG-Format) werden als Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie TGA-Daten in einem zentralen Datenpool abgelegt und stehen dort allen Nutzern am Flughafen zur Verfügung. Auf diese Daten beziehen sich unter anderemz.B. die technischen Gewerke. Diese Daten sind die Grundlage für die grafischen und alphanumerische Informationen im CAFM-System speedikon FM/speedikonC. Aufgrund der kontinuierlichen UmbauAufgrund des kontinuierlichen Umbaus und Erweiterungsmaßnahmen an den Flughafengebäuden ist die Fortführung und Aktualisierung der Bestandsunterlagen in CAD regelmäßig erforderlich. Die Wandlung der vorhandenen Daten in ein einheitliches System ist Voraussetzung für die zentrale CAD-Verwaltung. Aus diesem Grund wurde die "Richtlinie zum CAD-Datenaustausch" u.a. für den Hochbau und TGA erarbeitet. Diese schreibt Grundlagen des CAD-Systems, die Aufbereitung der CAD-Daten sowie deren zukünftige Fortführung vor. Die zentrale Aufgabe dieser hier ausgeschriebenen Leistung liegt darin, den vorhandenen Gebäudemodellbestand Datenbestand aktuell zu halten, und kontinuierlich mit fortzuführen und mit zusätzlichen Informationen anzureichern. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Sicherstellung der Qualität und Quantität des Datenbestandes sowie die bauzeichnerische Unterstützung bei aktuellen Projekten der Hochbauplanung Planung Dies erfordert zwingend, dass der AN idealerweise beide Systeme, AutoCAD 2021 und Open Building Speedikon beherrscht und einsetzt.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und zu fördern. Zu diesem Zweck hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 2004 eine Sammelhaftpflichtversicherung für nicht in rechtlich selbständigen Vereinigungen organisierte ehrenamtlich Tätige mit einer Personen- und Sachschadendeckung von jeweils 2 Mio. EUR abgeschlossen. Mitversichert im Rahmen jenes Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden nur in sehr eingeschränktem Umfang. Wegen der zusätzlichen Risiken gerade von Vermögensschäden im Betreuungsbereich wurde aufbauend auf den bisherigen Versicherungsschutz zusätzlich ab dem 01.07.2007 eine Sammelvermögensschadenhaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer, für Vormünder und Pfleger abgeschlossen. Zum 01.07.2026 wird diese Leistung neu ausgeschrieben.
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.06.2025 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.05.2025 kann eine erstmalige Meldung zum 01.06.2025 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 4), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 5)
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.10.2025 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.09.2025 kann eine erstmalige Meldung zum 01.10.2025 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 4), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 5)
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.08.2025 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.07.2025 kann eine erstmalige Meldung zum 01.08.2025 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 4), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 5)
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