Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Harburg, Niedersachsen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
46 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
Die zur Vergabe anstehenden Verkehrsleistungen im Stadtbusverkehr besteht aus folgenden Linien: • Linie 4101: Seppensen (Friedhof) – Treffpunkt – Aschenputtelweg • Linie 4101: Aschenputtelweg – Treffpunkt – Seppensen (Friedhof) • Linie 4102: Grundschule Steinbeck – Treffpunkt – Bäckerstraße • Linie 4102: Bäckerstraße – Treffpunkt – Grundschule Steinbeck • Linie 4103: Holm-Seppensen Süd – Treffpunkt – Möbel Kraft • Linie 4103: Möbel Kraft – Treffpunkt – Holm-Seppensen Süd. Für jede Linie gibt es einen Fahrplan für den Zeitraum Montag bis Freitag sowie einen separaten Fahrplan für Samstage und Verstärkerfahrten. Einzelheiten sind der Anlage zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist der strategische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sollen rund 62 Standorte mit ungefähr 140 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 3 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache erhöht werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Die Ladepunkte sollen den Anforderungen moderner Elektromobilität entsprechen und eine nachhaltige sowie nutzerfreundliche Infrastruktur bieten. Gesucht wird ein Dienstleister, der die benötigte Ladeinfrastruktur auf Basis des zuvor erwähnten Ladeinfrastrukturprojektes errichten und betreiben kann. Dieser Dienstleister soll die Aufgaben der Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung sowie das Monitoring der Ladevorgänge komplett übernehmen (sog. "Betreibermodell"). Zu diesem Zwecke vergeben die Konzessionsgeber eine Konzession für die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung und ggf. den Rückbau von öffentlicher LIS im Kreisgebiet. Sämtliche Ladesäulen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,
Es sind folgende Hauptarbeiten durchzuführen: - 4.510 m Fahrzeugrückhaltesystem (FRS) aus Stahl im Mittelstreifen H2/W4 herstellen - 1.000 m Betonschutzwand im Mittelstreifen H2/W1 herstellen - 1.455 m FRS aus Stahl im Seitenraum H1/W4 herstellen - 3.850 m FRS aus Stahl im Seitenraum N2/W3 herstellen - 1.945 m FRS aus Stahl im Seitenraum H2/W4 herstellen - 2 St Anpralldämpfer montieren - 24 m Betonstreifenfundament herstellen Der Abbau der vorhandenen Fahrrückhaltesysteme wird vom AN Erd- und Straßenbau durchgeführt.
Die Leistungen werden ausgeschrieben nach HOAI für Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 1-9. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Der Baubeginn soll in 2026 erfolgen.
LOS 1: Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Ganztagsangebote an den drei in Schulträgerschaft der Stadt Winsen befindlichen Grundschulen auf der Grundlage des Runderlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014 geändert durch RdErl. vom 10.04.2019 (SVBl. S. 291) und den Vorgriffsregelungen im Zusammen-hang mit der Novellierung des RdErl. d. MK „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ sowie die Ferienbetreuung. Die Stadt Winsen (Luhe), die Schule und der Bieter schließen einen trilateralen Vertrag. Die kapitalisierten Lehrerstunden werden vom Regionalen Landesamt für Bildung und Schule direkt an die Stadt Winsen (Luhe) erstattet. LOS 2: Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Ganztagsangebote an den drei in Schulträgerschaft der Stadt Winsen befindlichen Grundschulen auf der Grundlage des Runderlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014 geändert durch RdErl. vom 10.04.2019 (SVBl. S. 291) und den Vorgriffsregelungen im Zusammen-hang mit der Novellierung des RdErl. d. MK „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ sowie die Ferienbetreuung. Die Stadt Winsen (Luhe), die Schule und der Bieter schließen einen trilateralen Ver-trag. Die kapitalisierten Lehrerstunden werden vom Regionalen Landesamt für Bildung und Schule direkt an die Stadt Winsen (Luhe) erstattet.
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