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7 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-5, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-5, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Die Stadt Cham beabsichtigt ihre 4-zügige Grundschule in vorauss. 3 BAs unter laufendem Schulbetrieb zu sanieren u. um Zusatzflächen f. eine Ganztagesbetreuung zu erweitern. Grundlegendes Ziel ist die „Einhäusigkeit“ der Schule, die aufgrund der akt. 2 separaten Gebäuden Haus 1 (im Nord-Osten) und Haus 2 (im Nord-Westen) nicht gegeben ist. Um das Ziel der „Einhäusigkeit“ zu erreichen soll zunächst untersucht werden, inwieweit eine bauliche Verbindung der 2 Gebäude wirtschaftlich realisierbar u. eine sinnvolle Einbeziehung der Bestandsflächen in das Ganztagesbetreuungskonzept umsetzbar ist. Sollte eine sinnvolle Lösung aufgezeigt werden können, soll diese weiterverfolgt werden. Aufgrund der räuml. Distanz zw. den 2 Gebäuden wird davon ausgegangen, dass eine bauliche Verbindung nicht wirtschaftlich abbildbar ist u. daher die Sanierung eines der 2 Bestandsgebäuden mit gleichzeitiger Erweiterung um den zus. Flächenbedarf wahrscheinlicher sein dürfte. Denkbar wären folgende 2 Varianten, wobei die Variante 1 (V1) als wahrscheinlicher anzusehen ist und daher als Maßstab für das einzureichende Honorarangebot u. den Vertragsentwurf herangezogen wird: V1: Das Haus 1 (1.878,79 m² NUF) wird in einem 1. BA um Zusatzflächen für eine offene Ganztagesbetreuung (8 Klassen) und eine gebundene Ganztagesbetreuung (4 Klassen) erweitert (Flächenbedarf: ca. 1.336 m² NUF). Es könnten neben der Erweiterung auch Räume des Bestandes dafür entwickelt/saniert werden, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Fertigstellung des 1. BA muss aus fördertechnischen Gründen spätestens zum Schuljahresbeginn 2027/28 abgeschlossen sein. Die verwendungsnachweisgerechte Abrechnung muss noch im Jahr 2027 erfolgen. Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler im Haus 1 (aktuell sind hierin 13 Klassenräume vorhanden) sowie im Haus 2 (aktuell sind hierin 8 Klassenräume und 7 Räume der SVE vorhanden) untergebracht. In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 1 saniert. Die aktuell östlich an das Haus 1 angebaute Mittagsbetreuung soll im Zuge der Maßnahme abgebrochen od. in die Nutzung der Schule integriert werden. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 1 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 2 sowie bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht und unterrichtet. Die Auslagerung in Container soll weitestgehend vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 2 (1.416,2 m² NUF) abgebrochen. Die durch den Abriss freiwerdende Fläche soll entweder in eine Park-/Grünfläche umgewandelt od. für die Schaffung der notwendigen u. ggf. zus. Pkw-Stellplätze in Form einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach verwendet werden. Hierfür soll eine Variantenuntersuchung mit Kostenbewertung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch - od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- oder Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen. V2: Das bestehende Haus 2 wird in einem 1. BA um Zusatzflächen für eine Ganztagesbetreuung erweitert (Erweiterungsflächenbedarf: ca. 1.798 m² NUF). Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler im Haus 1 sowie im Haus 2 untergebracht und unterrichtet. In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 2 saniert. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 2 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 1 sowie bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 1 abgebrochen od. einer anderen Nutzung zugeführt. Für den Fall eines Abbruches des Hauses 1 wäre der Bau einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach denkbar. Hierfür soll eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch- od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen. Zus. Rahmenbedingungen: - Im zu sanierenden Haus 1 befindet sich eine Aufwärmküche, die zu sanieren u. ggf. zu erweitern ist. - Im zu sanierenden bzw. abzubrechenden Haus 2 befindet sich aktuell die zentr. Verteilerstation der Fernwärme der Stadtwerke Cham. Die Verteilerstation sollte nach Möglichkeit bestehen bleiben, da einer Umverlegung zu hohen Zusatzkosten führen würde. Ein entsprechendes Planungskonzept zur Integration der Verteilerstation ist auszuarbeiten. - Im Norden des Grundstückes befindet sich die einzige Feuerwehrzufahrt für das im Süden des Grundstückes befindliche Hallenbad. Die Zufahrt muss sowohl nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme als auch während der gesamten Bauzeit bestehen bleiben. - Notwendige u. ggf. zus. Stellplätze sind auf dem Grundstück, oberirdisch od. mit der ggf. im Zuge des 3. BA zu realisierende Tief-, Hoch- od. Großraumgarage zu schaffen. Aktuell wird von folgenden terminl. Meilensteinen (unabhängig von den oben skizzierten V1 od. V2) ausgegangen: - Leistungsbeginn: Dezember 2024, - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2026, - Fertigstellung BA 1: Schuljahresbeginn 2027/28, - Fertigstellung Gesamtmaßnahme: Schuljahresbeginn 2030/31. Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 15 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1–3 und 5-9 gemäß § 53 ff. HOAI
Die Stadt Cham beabsichtigt ihre 4-zügige Grundschule in vorauss. 3 BAs unter laufendem Schulbetrieb zu sanieren u. um Zusatzflächen f. eine Ganztagesbetreuung zu erweitern. Grundlegendes Ziel ist die „Einhäusigkeit“ der Schule, die aufgrund der akt. 2 separaten Gebäuden Haus 1 (im Nord-Osten) und Haus 2 (im Nord-Westen) nicht gegeben ist. Um das Ziel der „Einhäusigkeit“ zu erreichen soll zunächst untersucht werden, inwieweit eine bauliche Verbindung der 2 Gebäude wirtschaftlich realisierbar u. eine sinnvolle Einbeziehung der Bestandsflächen in das Ganztagesbetreuungskonzept umsetzbar ist. Sollte eine sinnvolle Lösung aufgezeigt werden können, soll diese weiterverfolgt werden. Aufgrund der räuml. Distanz zw. den 2 Gebäuden wird davon ausgegangen, dass eine bauliche Verbindung nicht wirtschaftlich abbildbar ist u. daher die Sanierung eines der 2 Bestandsgebäuden mit gleichzeitiger Erweiterung um den zus. Flächenbedarf wahrscheinlicher sein dürfte. Denkbar wären folgende 2 Varianten, wobei die Variante 1 (V1) als wahrscheinlicher anzusehen ist und daher als Maßstab für das einzureichende Honorarangebot u. den Vertragsentwurf herangezogen wird: V1: Das Haus 1 (1.878,79 m² NUF) wird in einem 1. BA um Zusatzflächen für eine offene Ganztagesbetreuung (8 Klassen) und eine gebundene Ganztagesbetreuung (4 Klassen) erweitert (Flächenbedarf: ca. 1.336 m² NUF). Es könnten neben der Erweiterung auch Räume des Bestandes dafür entwickelt/saniert werden, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Fertigstellung des 1. BA muss aus fördertechnischen Gründen spätestens zum Schuljahresbeginn 2027/28 abgeschlossen sein. Die verwendungsnachweisgerechte Abrechnung muss noch im Jahr 2027 erfolgen. Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler im Haus 1 (aktuell sind hierin 13 Klassenräume vorhanden) sowie im Haus 2 (aktuell sind hierin 8 Klassenräume und 7 Räume der SVE vorhanden) untergebracht. In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 1 saniert. Die aktuell östlich an das Haus 1 angebaute Mittagsbetreuung soll im Zuge der Maßnahme abgebrochen od. in die Nutzung der Schule integriert werden. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 1 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 2 sowie bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht und unterrichtet. Die Auslagerung in Container soll weitestgehend vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 2 (1.416,2 m² NUF) abgebrochen. Die durch den Abriss freiwerdende Fläche soll entweder in eine Park-/Grünfläche umgewandelt od. für die Schaffung der notwendigen u. ggf. zus. Pkw-Stellplätze in Form einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach verwendet werden. Hierfür soll eine Variantenuntersuchung mit Kostenbewertung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch - od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- oder Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen. V2: Das bestehende Haus 2 wird in einem 1. BA um Zusatzflächen für eine Ganztagesbetreuung erweitert (Erweiterungsflächenbedarf: ca. 1.798 m² NUF). Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler im Haus 1 sowie im Haus 2 untergebracht und unterrichtet. In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 2 saniert. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 2 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 1 sowie bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 1 abgebrochen od. einer anderen Nutzung zugeführt. Für den Fall eines Abbruches des Hauses 1 wäre der Bau einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach denkbar. Hierfür soll eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch- od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen. Zus. Rahmenbedingungen: - Im zu sanierenden Haus 1 befindet sich eine Aufwärmküche, die zu sanieren u. ggf. zu erweitern ist. - Im zu sanierenden bzw. abzubrechenden Haus 2 befindet sich aktuell die zentr. Verteilerstation der Fernwärme der Stadtwerke Cham. Die Verteilerstation sollte nach Möglichkeit bestehen bleiben, da einer Umverlegung zu hohen Zusatzkosten führen würde. Ein entsprechendes Planungskonzept zur Integration der Verteilerstation ist auszuarbeiten. - Im Norden des Grundstückes befindet sich die einzige Feuerwehrzufahrt für das im Süden des Grundstückes befindliche Hallenbad. Die Zufahrt muss sowohl nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme als auch während der gesamten Bauzeit bestehen bleiben. - Notwendige u. ggf. zus. Stellplätze sind auf dem Grundstück, oberirdisch od. mit der ggf. im Zuge des 3. BA zu realisierende Tief-, Hoch- od. Großraumgarage zu schaffen. Aktuell wird von folgenden terminl. Meilensteinen (unabhängig von den oben skizzierten V1 od. V2) ausgegangen: - Leistungsbeginn: Dezember 2024, - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2026, - Fertigstellung BA 1: Schuljahresbeginn 2027/28, - Fertigstellung Gesamtmaßnahme: Schuljahresbeginn 2030/31. Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 15 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) und ca. 1 Mio. € brutto (Kgr. 500, DIN 276) ausgegangen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Die Stadt Cham beabsichtigt ihre 4-zügige Grundschule in vorauss. 3 BAs unter laufendem Schulbetrieb zu sanieren u. um Zusatzflächen f. eine Ganztagesbetreuung zu erweitern. Grundlegendes Ziel ist die „Einhäusigkeit“ der Schule, die aufgrund der akt. 2 separaten Gebäuden Haus 1 (im Nord-Osten) und Haus 2 (im Nord-Westen) nicht gegeben ist. Um das Ziel der „Einhäusigkeit“ zu erreichen soll zunächst untersucht werden, inwieweit eine bauliche Verbindung der 2 Gebäude wirtschaftlich realisierbar u. eine sinnvolle Einbeziehung der Bestandsflächen in das Ganztagesbetreuungskonzept umsetzbar ist. Sollte eine sinnvolle Lösung aufgezeigt werden können, soll diese weiterverfolgt werden. Aufgrund der räuml. Distanz zw. den 2 Gebäuden wird davon ausgegangen, dass eine bauliche Verbindung nicht wirtschaftlich abbildbar ist u. daher die Sanierung eines der 2 Bestandsgebäuden mit gleichzeitiger Erweiterung um den zus. Flächenbedarf wahrscheinlicher sein dürfte. Denkbar wären folgende 2 Varianten, wobei die Variante 1 (V1) als wahrscheinlicher anzusehen ist und daher als Maßstab für das einzureichende Honorarangebot u. den Vertragsentwurf herangezogen wird: V1: Das Haus 1 (1.878,79 m² NUF) wird in einem 1. BA um Zusatzflächen für eine offene Ganztagesbetreuung (8 Klassen) und eine gebundene Ganztagesbetreuung (4 Klassen) erweitert (Flächenbedarf: ca. 1.336 m² NUF). Es könnten neben der Erweiterung auch Räume des Bestandes dafür entwickelt/saniert werden, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Fertigstellung des 1. BA muss aus fördertechnischen Gründen spätestens zum Schuljahresbeginn 2027/28 abgeschlossen sein. Die verwendungsnachweisgerechte Abrechnung muss noch im Jahr 2027 erfolgen. Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler im Haus 1 (aktuell sind hierin 13 Klassenräume vorhanden) sowie im Haus 2 (aktuell sind hierin 8 Klassenräume und 7 Räume der SVE vorhanden) untergebracht. In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 1 saniert. Die aktuell östlich an das Haus 1 angebaute Mittagsbetreuung soll im Zuge der Maßnahme abgebrochen od. in die Nutzung der Schule integriert werden. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 1 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 2 sowie bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht und unterrichtet. Die Auslagerung in Container soll weitestgehend vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 2 (1.416,2 m² NUF) abgebrochen. Die durch den Abriss freiwerdende Fläche soll entweder in eine Park-/Grünfläche umgewandelt od. für die Schaffung der notwendigen u. ggf. zus. Pkw-Stellplätze in Form einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach verwendet werden. Hierfür soll eine Variantenuntersuchung mit Kostenbewertung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch- od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- oder Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- oder Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen. V2: Das bestehende Haus 2 wird in einem 1. BA um Zusatzflächen für eine Ganztagesbetreuung erweitert (Erweiterungsflächenbedarf: ca. 1.798 m² NUF). Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler*innen im Haus 1 sowie im Haus 2 untergebracht und unterrichtet In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 2 saniert. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 2 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 1 sowie bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 1 abgebrochen oder einer anderen Nutzung zugeführt. Für den Fall eines Abbruches des Hauses 1 wäre der Bau einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach denkbar. Hierfür soll eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch- od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen. Zus. Rahmenbedingungen: - Im zu sanierenden Haus 1 befindet sich eine Aufwärmküche, die zu sanieren u. ggf. zu erweitern ist. - Im zu sanierenden bzw. abzubrechenden Haus 2 befindet sich aktuell die zentr. Verteilerstation der Fernwärme der Stadtwerke Cham. Die Verteilerstation sollte nach Möglichkeit bestehen bleiben, da einer Umverlegung zu hohen Zusatzkosten führen würde. Ein entsprechendes Planungskonzept zur Integration der Verteilerstation ist auszuarbeiten. - Im Norden des Grundstückes befindet sich die einzige Feuerwehrzufahrt für das im Süden des Grundstückes befindliche Hallenbad. Die Zufahrt muss sowohl nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme als auch während der gesamten Bauzeit bestehen bleiben. - Notwendige u. ggf. zus. Stellplätze sind auf dem Grundstück, oberirdisch od. mit der ggf. im Zuge des 3. BA zu realisierende Tief-, Hoch- od. Großraumgarage zu schaffen. Aktuell wird von folgenden terminl. Meilensteinen (unabhängig von den oben skizzierten V1 od. V2) ausgegangen: - Leistungsbeginn: Dezember 2024, - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2026, - Fertigstellung BA 1: Schuljahresbeginn 2027/28, - Fertigstellung Gesamtmaßnahme: Schuljahresbeginn 2030/31. Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 15 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gem. §§ 33 ff. HOAI
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