Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Brandbekämpfungsausrüstung. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
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Lieferung von Beladungsgegenständen für ein im Bau befindliches HLF20
Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS gem. DIN 14530-8, DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Fahrradbekleidung Winter (Longsleeve, Softshellhose und Troyer) für die Kooperation der norddeutschen Küstenländer der Polizei, Stadtpolizei Österreich und Ordnungsämter sowie weitere Behörden innerhalb von Deutschland (siehe Anlage "Auftraggeber"). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit ballistischen Mehrkomponentenkrägen VPAM 3. Der ballistische Mehrkomponentenkragen soll als Schutzflächenerweiterung in Kombination mit dem vorhandenen Plattenträger getragen werden und muss daher mit diesem kompatibel sein, ohne dessen Funktionen und die Einsatzfähigkeit der Träger zu beeinträchtigen. Neben der Schutzflächenerweiterung soll mit diesem Kragen im Schulterbereich eine deutliche Druckentlastung erreicht werden. Ausführliche Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen. Die verbindliche Abnahmemenge (Mindestabnahmemenge) im Jahr 2026 beträgt 685 Stück. Im ersten Vertragsjahr kann unverbindlich von einem Gesamtbedarf von 10 Stück ausgegangen werden. Im zweiten Vertragsjahr kann unverbindlich von einem Gesamtbedarf von 50 Stück ausgegangen werden. Im dritten Vertragsjahr kann unverbindlich von einem Gesamtbedarf von 45 Stück ausgegangen werden. Im vierten Vertragsjahr kann unverbindlich von einem Gesamtbedarf von 45 Stück ausgegangen werden. Ein Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Menge über die genannte verbindliche Mindestabnahmemenge (685 Stück) hinaus besteht nicht. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit inklusive aller Vertragsverlängerungen 1.000 ballistische Mehrkomponentenkrägen vereinbart. Dies beinhaltet eine zusätzliche Reserve zuzüglich der genannten verbindlichen und unverbindlichen Abnahmemengen.
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit ballistischen Schutzwestensystemen (VPAM 3/6/7/9) für Mobile Einsatzkommandos und Personenschutz. Diese müssen insbesondere folgende Eigenschaften bzw. Forderungen erfüllen: - vollständig modulares ballistisches Schutzwestensystem in Form eines Basisplattenträgers in Schutzstufen VPAM 3/7 - Ballistischer Flankenschutz VPAM 6 - Front- und Rückenplatte Hartballistik VPAM 9 Standalone - Ballistischer Schultersattel mit Kragen ohne ballistische Lücke VPAM 3 - Ballistischer Kehlkopfschutz VPAM 3 - Ballistischer Oberarmschutz VPAM 3 - Ballistischer Tiefschutz VPAM 6 Standalone - Abdomenschutzelement VPAM 6 Standalone - Ballistisches Gürtelsystem VPAM 3 - Zubehör- und Magazintaschen inkl. Anbringungselemente - Transporttasche Ausführliche Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen, die nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung übermittelt werden. Die verbindliche Abnahmemenge (Mindestabnahmemenge) beträgt in den Jahren 2026 bis 2027 247 Sets Ballistische Schutzwestensysteme gemäß A.1.1.0 und A.1.2.0 der Leistungsbeschreibung sowie Zubehör gemäß A.1.3.0 der Leistungsbeschreibung (siehe Ziffer II.1.6.1 Vertragsunterlage). Für die Jahre 2026 bis 2030 kann insgesamt unverbindlich von einem Gesamtbedarf von 88 Sets ballistische Schutzwestensysteme VPAM 3/6/7/9 gemäß A.1.1.0 und A.1.2.0 der Leistungsbeschreibung inklusive Zubehör gemäß A.1.3.0 der Leistungsbeschreibung ausgegangen werden (unverbindliche Abnahmemenge). Ein Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Menge über die für die Jahre 2026 bis 2030 genannte verbindliche Mindestabnahmemenge hinaus besteht nicht. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden. Als Höchstabnahmewert werden während der gesamten Vertragslaufzeit inklusive aller Vertragsverlängerungen 2.000.000,00 Euro netto vereinbart.
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